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   BPatG, 27.01.2000 - 6 W (pat) 4/99   

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BPatG, 27.01.2000 - 6 W (pat) 4/99 (https://dejure.org/2000,25271)
BPatG, Entscheidung vom 27.01.2000 - 6 W (pat) 4/99 (https://dejure.org/2000,25271)
BPatG, Entscheidung vom 27. Januar 2000 - 6 W (pat) 4/99 (https://dejure.org/2000,25271)
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  • BGH, 24.03.1987 - X ZB 14/86

    "Streichgarn"; Anforderungen an Tatsachenvortrag bei Einspruch gegen ein

    Auszug aus BPatG, 27.01.2000 - 6 W (pat) 4/99
    Dieser Gesetzesvorschrift genügt die Begründung eines Einspruchs nur dann, wenn sie die für die Beurteilung der behaupteten Widerrufsgründe maßgeblichen Umstände "im einzelnen" so vollständig darlegt, daß der Patentinhaber und insbesondere das Patentamt daraus abschließende Folgerungen für das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Widerrufsgrundes ziehen können (BGH GRUR 1987, 513, 514 - Streichgarn; GRUR 1988, 113, 114 - Alkyldiarylphosphin; GRUR 1988, 364, 366 - Epoxidations-Verfahren).
  • BGH, 10.12.1987 - X ZB 28/86

    Zurücknahme der Beschwerde gegen einen einen Einspruch als unzulässig

    Auszug aus BPatG, 27.01.2000 - 6 W (pat) 4/99
    Dieser Gesetzesvorschrift genügt die Begründung eines Einspruchs nur dann, wenn sie die für die Beurteilung der behaupteten Widerrufsgründe maßgeblichen Umstände "im einzelnen" so vollständig darlegt, daß der Patentinhaber und insbesondere das Patentamt daraus abschließende Folgerungen für das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Widerrufsgrundes ziehen können (BGH GRUR 1987, 513, 514 - Streichgarn; GRUR 1988, 113, 114 - Alkyldiarylphosphin; GRUR 1988, 364, 366 - Epoxidations-Verfahren).
  • BGH, 13.10.1987 - X ZB 24/86

    "Alkyldiarylphosphin"; Anforderungen an die Begründung des Einspruchs gegen ein

    Auszug aus BPatG, 27.01.2000 - 6 W (pat) 4/99
    Dieser Gesetzesvorschrift genügt die Begründung eines Einspruchs nur dann, wenn sie die für die Beurteilung der behaupteten Widerrufsgründe maßgeblichen Umstände "im einzelnen" so vollständig darlegt, daß der Patentinhaber und insbesondere das Patentamt daraus abschließende Folgerungen für das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Widerrufsgrundes ziehen können (BGH GRUR 1987, 513, 514 - Streichgarn; GRUR 1988, 113, 114 - Alkyldiarylphosphin; GRUR 1988, 364, 366 - Epoxidations-Verfahren).
  • BPatG, 15.09.1997 - 11 W (pat) 35/96
    Auszug aus BPatG, 27.01.2000 - 6 W (pat) 4/99
    Dazu bedarf es keines ausdrücklichen Geheimhaltungsvermerks, wenn nicht ausnahmsweise besondere Gegebenheiten gegen eine Geheimhaltung sprechen würden (vgl. BPatG, Beschluß vom 15. September 1997, 11 W (pat) 35/96 - Fensterheber).
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